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Qualitätswein, Sekt und Perlwein: Prüfungsnummer beantragen

Nr. 99160010017000

Urheber

Volltext

Qualitätsweine, Sekte und Perlweine unterliegen strengen Qualitätskriterien. Wenn Sie eines dieser Erzeugnisse abfüllen und vermarkten wollen, benötigen Sie eine Prüfungsnummer.

Dies gilt für folgende Produktkategorien:

  • Qualitätswein
  • Prädikatswein
  • Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.)
  • Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)

In der Qualitätsprüfung prüft die zuständige Stelle, ob Ihre Erzeugnisse die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, und die Spezifikationen für die entsprechende Kategorie erfüllen.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

Sie müssen zusätzlich zu den Unterlagen 3 Probeflaschen einreichen.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

  • 2 Jahr(e)
    • Frist gilt für Rückstellproben nach Erlass des Prüfungsbescheides.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt.
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist.
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für eines der folgenden Produkte:
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)