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Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen

Nr. 99093010006000

Teaser

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen.

Volltext

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

  1. die Anwendung vorgesehen ist
    1.  an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
    2.  gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,

und

  1. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.

Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:

  1. derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
  2. juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • für den Erstantrag. Ein Antrag umfasst den Antrag zum Einsatz eines Pflanzenschutzmittels je Kultur, je Indikation.

    Verwaltungsgebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für den Folgeantrag

    Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

  • 3 Woche(n)
    • mindestens vor der beabsichtigten Behandlung
  • 2 Jahr(e)
    • der Genehmigung (in der Regel)

Bearbeitungsdauer

  • 14 Werktag(e)

Voraussetzungen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:

  • an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
  • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Antragsformular ist postalisch an die zuständige Behörden zu senden.

Formulare

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern