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Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Nr. 99108063276001Urheber
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- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
Teaser
Wenn Ihnen beide Hände beziehungsweise Arme fehlen, können Sie Parkerleichterungen für das Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben beantragen.
Volltext
Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Fahrerlaubnis
- Vollmacht
- Ärztliches Attest
- Identifikationsdokument
- Vorderseite des Personalausweises
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Voraussetzungen
- Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)