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Parken: Ausnahmegenehmigung als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen

Nr. 99108003001005

Urheber

Teaser

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Volltext

Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Diese berechtigt Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Bewohnerparkzonen oder
  • in Parkraumbewirtschaftungszonen, also Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten.

Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel zeitlich begrenzt und gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Beispielsweise dürfen Sie beim Parken weder andere Personen gefährden noch behindern.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)