Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Operationstechnische Assistenz: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen

Nr. 99018140001000

Urheber

Volltext

Die Berufsbezeichnungen der Operationstechnischen Assistentin (OTA) oder des Operationstechnischen Assistenten (OTA) sind in Deutschland gesetzlich geschützt.

Das bedeutet, dass Sie diese Berufsbezeichnung nur führen dürfen, wenn Ihnen dazu die Erlaubnis erteilt wurde. Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie die staatliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die Berufsqualifikation außerhalb von Deutschland erworben haben, beantragen Sie die Anerkennung sowie die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie arbeiten wollen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie:

  • nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Operationstechnische Assistentin oder als Operationstechnischer Assistent bestanden haben
    • oder Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt wurde
  • zuverlässig sind
  • gesundheitlich geeignet sind
  • über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 30,00 EUR, höchstens 105,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)