Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe
Allgemeine Informationen
Die Jugendgerichtshilfe betreut Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) in Strafverfahren. Sie arbeitet eng mit allen Beteiligten, wie den Eltern, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Bewährungshilfe in diesem Verfahren zusammen.
Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie äußert sich aus sozialpädagogischer Sicht zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind.
Außerdem vermittelt sie Auflagen und Weisungen der Jugendgerichte und der Staatsanwaltschaft. Sie berät und entscheidet über einzuleitende Hilfemaßnahmen im Sinne des SGB VIII.
Benötigte Unterlagen
- Schreiben von Gerichten oder Staatsanwaltschaften
- Abschlusszeugnisse
- Beurteilung des Arbeitgebers (soweit vorhanden)
- medizinische Attest
Die Jugendgerichtshelfer in den Standorten sind:
Standort Anklam
Standort Greifswald
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2633
03834 8760-92633
E-Mail
Raum: 1.116 | Haus 1
Standort Pasewalk
Kristin Kattengell
51.3 SG Sozialpädagogischer Dienst
Sozialarbeiterin Jugendgerichtshilfe
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2740
03834 8760-92740
kristin.kattengell@kreis-vg.de
Raum: 122 | Haus 1
Jugendgerichtshilfe - Textvorschlag
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ist das für alle Beteiligten eine belastende Situation. Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes begleitet junge Menschen und ihre Familien in einem solchen Fall durch das gesamte Strafverfahren – von den ersten Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens und darüber hinaus.
Was macht die Jugendgerichtshilfe?
Die Jugendgerichtshilfe ist eine sozialpädagogische Fachstelle und - wohlgemerkt - keine Strafverfolgungsbehörde. Ihre Aufgabe ist es, die Persönlichkeit, die Lebenssituation und die Hintergründe der Tat zu beleuchten und dem Gericht eine pädagogische Einschätzung zu geben. Dabei steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern die Frage, welche Maßnahmen geeignet sind, damit der oder die Jugendliche künftig ein straffreies Leben führen kann. So könnten anstatt des Strafvollzuges auch Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Trainingskurse, Anti-Aggressivitätstrainings, Sozialstunden oder Ähnliches in Frage kommen.
Die Leistungen der Jugendgerichtshilfe umfassen im Einzelnen:
- ein persönliches Gespräch mit dem oder der Jugendlichen und in der Regel auch mit den Eltern, um die Lebenssituation und die Umstände der Tat zu verstehen
- die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung und die Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht mit einem Vorschlag zu geeigneten Maßnahmen
- die Beratung über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens, mögliche Rechtsfolgen und die Rechte der Beteiligten
- bei Bedarf die Vermittlung weiterführender Hilfen, zum Beispiel Beratungsangebote, sozialpädagogische Betreuung oder Suchtberatung
Für wen ist die Jugendgerichtshilfe zuständig?
Die Jugendgerichtshilfe wird tätig für Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 52 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 72a JGG) – sie erfolgt unabhängig davon, ob die Betroffenen das wünschen oder nicht.
Was bedeutet das für Eltern?
Wenn Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei oder eine Ladung zum Gerichtstermin erhalten hat, nehmen wir in der Regel vorher Kontakt mit Ihnen auf. Wir erklären Ihnen den Ablauf und besprechen gemeinsam die Situation. Die Gespräche sind vertraulich – unsere Aufgabe ist es, Ihr Kind zu unterstützen und nicht, es zusätzlich zu belasten.
Was bedeutet das für Jugendliche?
Du hast Post von der Polizei oder vom Gericht bekommen und weißt nicht genau, was jetzt passiert? Melde dich bei uns – wir erklären dir, wie das Verfahren abläuft, was bei der Verhandlung passiert und welche Möglichkeiten es gibt. Wir sind nicht die Polizei und auch nicht das Gericht. Wir sind dafür da, deine Seite der Geschichte zu hören und dafür zu sorgen, dass bei der Entscheidung auch deine Lebenssituation berücksichtigt wird.
An wen kann ich mich wenden?