Jugendarbeit, Förderung
Jugendarbeit
Die Jugendarbeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird vom gleichnamigen Sachgebiet auf Grundlage der §§ 11 - 14 SGB VIII bearbeitet. Im Einzelnen:
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit
§ 12 SGB VIII Förderung von Jugendverbänden
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
§13a SGB VIII Schulsozialarbeit
§ 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Ziel ist es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, gesellschaftlicher Teilhabe und aktiven Mitgestaltung ihres Lebensumfeldes zu eröffnen.
Das Sachgebiet Jugendarbeit unterstützt, fördert und koordiniert genau solche Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Darüber hinaus werden Fördermittel im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit bearbeitet und bewirtschaftet, einschließlich der Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Jugendfördermittel nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V.
Gleichermaßen arbeitet das Sachgebiet Jugendarbeit eng mit Städten, Gemeinden, freien Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Vereinen, Verbänden sowie anderen Netzwerkpartnern/Netzwerkpartnerinnen zusammen, um so bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen im Landkreis Vorpommern-Greifswald zu gestalten und zu etablieren.
Jugendarbeit bedeutet junge Menschen ernst zu nehmen, ihre Interessen zu vertreten und sie bei der Gestaltung ihrer Zukunft zu unterstützen.