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Immissionsschutz: Beschwerden bei Lärm, Geruch, Rauch, Licht- oder Luftschadstoffen einreichen
Nr. 99063022028000Urheber
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Teaser
Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörden