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Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden

Urheber

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Teaser

Wenn Sie einer wohnungslosen Person helfen möchten oder selbst von der Wohnungslosigkeit betroffen sind, können Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde wenden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig ist grundsätzlich die örtliche Ordnungsbehörde, in dem sich die wohnungslose Person tatsächlich aufhält.  

Volltext

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Hilfsangebote für wohnungslose Menschen. Je nach Region stehen Notunterkünfte, Fachberatungsstellen sowie Angebote der Straßensozialarbeit zur Verfügung.

Betroffene sollten sich zunächst an die örtliche Ordnungsbehörde wenden. Diese sind für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Personen zuständig und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu geeigneten Hilfsangeboten und Ansprechpartnern vor Ort.