Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen

Nr. 99108048049001

Teaser

Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

Volltext

Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse C:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse CE:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse C1:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse C1E:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
  • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

  • Aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter Hochformat, Frontalaufnahme

  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

  • bisheriger Führerschein

  • Angaben zur Fahrschule

  • Nachweis über die bestandene Prüfung der beantragten Klasse C, CE, C1 oder C1E

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.

  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.

  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.

  • Sie haben die in der beantragten Fahrerlaubnisklasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert.

  • Sie müssen ggf. Ihr Sehvermögen nachweisen und ggf. eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt Ihnen die Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein mit der erweiterten Fahrerlaubnisklasse C, CE, C1 oder C1E aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).

Es erfolgt in jedem Fall eine Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins. Der bisherige Führerschein muss deshalb zwingend abgegeben werden.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Formulare

Online-Dienste vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Zuständige Stellen sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d) der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 die Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

21.07.2023

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Urheber

Frist

Sie können die Erweiterung der Fahrerlaubnis 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragen.



  • 5 Jahr(e)
    • Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift sowie Expressversand fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht