Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)
Nr. 99102047012003Teaser
Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.
Volltext
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Frist
Keine
Voraussetzungen
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Verfahrensablauf
Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.
Formulare
Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Urheber
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI) in Mecklenburg-Vorpommern
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Die Besteuerung nach Steuerklasse VI ist von dem Unternehmen vorzunehmen, mit dem Sie Ihr Nebenbeschäftigungsverhältnis eingegangen sind.