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Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen
Nr. 99142055261000Urheber
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Sie wollen Ihrer Kommune eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen? Dann erhalten Sie hier entsprechende Informationen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 21.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
KIM-Kommunalredaktion M-V
Volltext
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermöglichen Sie der Kommune, fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihr Kreditinstitut, die Lastschriften einzulösen. Dadurch werden Zahlungen fristgerecht und bequem abgewickelt, ohne dass einzelne Überweisungen erforderlich sind. Das erteilte Mandat kann jederzeit widerrufen werden.
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung Ihrer Kommune