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Ausbildungsberufe nach BBiG: Abschlussprüfung beurkunden lassen

Nr. 99019004026000

Volltext

Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Daraufhin erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis.

Wenn Ihre Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet, erhalten Sie die Prüfungsergebnisse nach den einzelnen Teilen.

Als auszubildende Person können Sie eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses beantragen. Sie können auch eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen. Und Sie können beantragen, dass Ihre berufsschulischen Leistungen auf Ihrem Zeugnis angegeben werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • für Zweitschrift: Antrag auf Zweitschrift
  • für Übersetzung: Antrag auf englische oder französische beziehungsweise englische und französische Übersetzung
  • für Angabe der berufsschulischen Leistungen:
    • Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
    • Nachweise für berufsschulische Leistungen

Kosten

Es können Kosten für die Übersetzung oder Zweitschrift von Prüfungszeugnissen anfallen. Informieren Sie sich dafür bei der jeweils zuständigen Stelle.

Frist

Die zuständige Stelle kann Fristen für die Beantragung von Übersetzungen oder der Aufführung von Leistungen im Prüfungszeugnis festlegen. Informieren Sie sich dafür bei der jeweils zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestanden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen wollen:

  • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Zweitschrift
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Zweitschrift

Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung beantragen wollen:

  • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben wollen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung
  • Stellen Sie den Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
  • Fügen Sie dem Antrag die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. Es liegt keine Entscheidung einer Behörde zugrunde, sondern das Zeugnis wird für jede bestandene Prüfung ausgestellt.

Urheber

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen,  zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern