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Approbation als "Psychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben

Nr. 99018153261000

Urheber

Volltext

Die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.

Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.

Auf die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung oder zur partiellen Berufsausübung können Sie ebenfalls verzichten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung

Voraussetzungen

  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)