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Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben

Nr. 99018143261000

Urheber

Volltext

Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.

Wenn Sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung

Voraussetzungen

Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)