Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben
Nr. 99018143261000Urheber
- Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben
- Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-Psychotherapeut Entgegennahme in Mecklenburg-Vorpommern
- Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-Psychotherapeut Entgegennahme in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.
Wenn Sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
Voraussetzungen
Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
Formulare
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)