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Anästhesietechnische Assistenz: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen

Nr. 99018139001000

Urheber

Volltext

Die Berufsbezeichnungen der Anästhesietechnische Assistentin (ATA) und des Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass Sie diese Berufsbezeichnung nur führen dürfen, wenn Ihnen dazu die Erlaubnis erteilt wurde.

Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie die staatliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die Berufsqualifikation außerhalb von Deutschland erworben haben, beantragen Sie die Anerkennung sowie die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie arbeiten wollen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie:

  • nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Anästhesietechnische Assistentin oder als Anästhesietechnischer Assistent bestanden haben
    • oder Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt wurde
  • zuverlässig sind
  • gesundheitlich geeignet sind
  • über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 30,00 EUR, höchstens 105,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Formulare

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)