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Amtliche Anerkennung von Saatgut beantragen

Nr. 99093013016000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Saatgut muss aus Gründen des Verbraucherschutzes hohen Qualitätsstandards gerecht werden. Die Anerkennung von Saatgut erfolgt in einem umfangreichen Prozess durch die in Ihrem Bundesland zuständige Anerkennungsstelle.

Die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards wird im Rahmen der amtlichen Feldbestandsprüfung und der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes überprüft. Es ist eine Anerkennung als Basissaatgut, Vorstufensaatgut oder als Zertifiziertes Saatgut möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Die Sorte des Saatguts ist zugelassen, oder die Sorte darf anerkannt werden
  • Feldbestandsprüfung: Der Feldbestand der Vermehrungsfläche, auf der das Saatgut erwachsen ist, entspricht den gesetzlichen Anforderungen
  • Beschaffenheitsprüfung: Das Saatgut entspricht in seiner Beschaffenheit den gesetzlichen Anforderungen
  • Sie halten die Anforderungen an die fachgerechte Erzeugung des Saatguts ein
  • Sie erfüllen die mit der Sortenzulassung verbundenen Auflagen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)