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Öffentliche Zustellung
Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung (Zustellung) und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Im Zivilprozess beispielsweise können die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung gegeben sein, wenn der Adressat im In- und Ausland unbekannten Aufenthaltes, seine Adresse nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
- Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V | Herrn Rafal Adam Wojtkiewicz_vom 23.07.2026_veröffentlicht am 24.07.2026272 kB
- Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V | Herrn Ben Jansen_vom 23.07.2026_veröffentlicht am 24.07.2026290 kB
- Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V | Herrn Lukasz Kirszanowski_vom 23.07.2026_veröffentlicht am 24.07.2026274 kB