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Öffentliche Bekanntmachungen

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen - der letzten 10 Tage

Alle Bekanntmachungen finden Sie unter den einzelnen Rubriken.

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Zentralen Vergabestelle

Binnenmarktrelevante Verfahren

Information gemäß § 20 (4) VOB/A Teil 1

Kein Ergebnis gefunden.

Informationen über vergebene Aufträge

Bekanntmachung der Trichinenuntersuchungsergebnisse

Aktuelle Trichinen-Untersuchungsergebnisse

Eine Aktualisierung erfolgt arbeitstäglich je nach Probenaufkommen ab ca. 15:30Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung je nach Abgabeort nicht unbedingt am selben Tag erfolgt. 

Trichinenuntersuchungsergebnisse der letzten 14 Tage

Untersuchungsergebnisse der ASP-Blutproben (Afrikanische Schweinepest)

Grundstücksangebote

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V

Interessenbekundung Frühe Hilfen

Sozialraum IV (Stadt Anklam, Amt Anklam-Land, Amt Züssow) für 2026_vom 01.12.2025_veröffentlicht am 02.12.2025

Aufruf zur Interessenbekundung von Einrichtungen und Diensten aus den relevanten Leistungssystemen der Frühen Hilfen zur Übernahme der Sozialraumkoordination für den Sozialraum IV (Stadt Anklam, Amt Anklam-Land, Amt Züssow) des Netzwerks Frühe Hilfen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Ausschreibung:

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sucht zur Umsetzung des Konzeptes Frühe Hilfen und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Sozialraumkoordination im Sozialraum IV (Stadt Anklam, Amt Anklam- Land und Amt Züssow) die Unterstützung von Einrichtungen und Diensten aus den relevanten Leistungssystemen der Frühen Hilfen.

An die Adressaten:

Interessierte Träger werden gebeten, Ihr Interesse unter Nutzung der unten angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen. Die konzeptionelle Darstellung zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Förderschwerpunkten sowie die notwendigen Unterlagen sind bis zum 05.01.2026 beim Landkreis Vorpommern-Greifswald einzureichen.

Postanschrift

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Stabsstelle 2.0 Gesundheitsförderung und Integrierte Sozialplanung
Anne-Kathrin Wagner
Postfach 11 32
17464 Greifswald

Dokumente 

Kontakt

Landkreis Vorpommern-Greifswald
2.0 Stabsstelle Gesundheitsförderung und Integrierte Sozialplanung
Anne-Kathrin Wagner
Netzwerkkoordinatorin "Frühe Hilfen"

Am Gorzberg 14
17489 Greifswald

Tel.: 03834 8760-2666
Fax: 03834 8760-92666
E-Mail: stabsstelle2.0@kreis-vg.de
Raum: 101

Sozialräume I und II (Greifswald sowie die Ämter Landhagen, Peenetal-Loitz und Jarmen-Tutow) für 2026_vom 01.12.2025_veröffentlicht am 02.12.2025

Aufruf zur Interessenbekundung von Einrichtungen und Diensten aus den relevanten Leistungssystemen der Frühen Hilfen zur Übernahme der Sozialraumkoordination für die Sozialräume I und II (Greifswald sowie die Ämter Landhagen, Peenetal-Loitz und Jarmen-Tutow) des Netzwerks Frühe Hilfen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Ausschreibung:

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sucht zur Umsetzung des Konzeptes Frühe Hilfen und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Sozialraumkoordination in den Sozialräumen I und II (Stadt Greifswald, Amt Landhagen, Amt Peenetal-Loitz und Amt Jarmen-Tutow) die Unterstützung von Einrichtungen und Diensten aus den relevanten Leistungssystemen der Frühen Hilfen.

An die Adressaten:

Interessierte Träger werden gebeten, Ihr Interesse unter Nutzung der unten angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen. Die konzeptionelle Darstellung zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Förderschwerpunkten sowie die notwendigen Unterlagen sind bis zum 05.01.2026 beim Landkreis Vorpommern Greifswald einzureichen.

Postanschrift

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Stabsstelle 2.0 Gesundheitsförderung und Integrierte Sozialplanung
Anne-Kathrin Wagner
Postfach 11 32
17464 Greifswald

Dokumente 

Kontakt

Landkreis Vorpommern-Greifswald
2.0 Stabsstelle Gesundheitsförderung und Integrierte Sozialplanung
Anne-Kathrin Wagner
Netzwerkkoordinatorin "Frühe Hilfen"

Am Gorzberg 14
17489 Greifswald

Tel.: 03834 8760-2666
Fax: 03834 8760-92666
E-Mail: stabsstelle2.0@kreis-vg.de
Raum: 101

Sozialraum V (Uecker-Randow Nord) für 2024_vom 26.04.2024_veröffentlicht am 26.04.2024

Aufruf zur Interessenbekundung für die Träger der freien Jugendhilfe für die Übernahme der Sozialraumkoordination des Netzwerkes Frühe Hilfen im Sozialraum V  (Uecker-Randow Nord) des Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Ausschreibung:

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sucht zur Umsetzung des Konzeptes Frühe Hilfen für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Sozialraumkoordination im Sozialraum V (Stadt Ueckermünde, Amt Am Stettiner Haff und Amt Torgelow-Ferdinandshof) die Unterstützung interessierter Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

An die Adressaten:

Bei Interesse zeigen Sie dies bitte unter der Nutzung des untenstehenden Kontaktes an. Sie erhalten im Anschluss alle notwendigen Unterlagen, welche Sie dann einschließlich Ihrer konzeptionellen Darstellung zu den im PDF Dokument genannten Förderschwerpunkten, bis zum 17.05.2024 beim Landkreis Vorpommern-Greifswald einreichen können.

Postanschrift:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Stabsstelle 2.0/ SG Gesundheitsförderung und Integrierte Sozialplanung
Anne-Kathrin Wagner
Postfach 11 32
17464 Greifswald

Dokumente 

Kontakt

Anne-Kathrin Wagner

2.0 Stabsstelle Gesundheitsförderung/Integrierte Sozialplanung
Netzwerkkoordinatorin "Frühe Hilfen"

Am Gorzberg 14
17489 Greifswald

03834 8760-2666
03834 8760-92666
anne-kathrin.wagner@kreis-vg.de
Raum: 101



Interessenbekundung Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Interessenbekundungsverfahren zum Beratungsangebot gemäß Wohlfahrtsfinanzierungs- und transparenzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (WoftG M-V) § 8 Soziale Beratung und Gesundheitsberatung Absatz 2. Punkt 2. die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung gemäß § 11 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Ausschreibung:

In der Beratungslandschaft am Standort Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald haben sich im Jahr 2025 Veränderungen ergeben. Die bisherige Beratungsstelle im relevanten Sozialraum hat ihre Arbeit eingestellt und dadurch entstand eine Versorgungslücke, die es nun auszufüllen gilt.

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist gemäß § 17 SGB I, §§ 6, 16 SGB II, § 11 SGB XII bzw. § 305 InsO sowie aus dem Grundsatz und der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Die Beratungsstelle muss als geeignete Stelle im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO anerkannt sein und in Mecklenburg-Vorpommern Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung durchführen.

In diesem Zusammenhang und aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes dieses Hilfeangebotes für die Bürgerinnen und Bürger in und um Anklam eröffnet der Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Interessenbekundungsverfahren.

Der Einzugsbereich für dieses Beratungsangebot in Anklam ist für

  • die Stadt Anklam
  • das Amt Anklam Land
  • das Amt Züssow

weiterhin bedarfsbedingt für

  • das Amt Am Stettiner Haff
  • die Stadt Ueckermünde
  • das Amt Torgelow-Ferdinandshof vorgesehen.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der Beratungsstelle aufgenommen werden. Entscheidend sind die vorhandenen Kapazitäten des Trägers nach einer Einzelfallentscheidung.

An die Adressaten:

Bei Interesse an der Erbringung der o.g. Beratungsleistung möchte ich Sie um Zusendung Ihrer Leistungsbeschreibung und einer Kostenkalkulation bitten. Dazu verwenden Sie bitte das in unserem Landkreis geltende Formular zur Antragsstellung (siehe Anlage).

Folgende Faktoren werden bei der Auswertung und der Entscheidung zur geplanten Ausgestaltung dieser Hilfe berücksichtigt:

  • Motivation / Selbstverständnis zum Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung,
  • Trägerinterne Erfahrungswerte im Bereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung,
  • Vorhalten bzw. Möglichkeiten für Einstellung von Fachkräften unter Einhaltung der
  • Standards (s. Anlage Standards)
  • Örtliche / räumliche / sächliche Umsetzung (u. a. Rahmenbedingungen/ Öffnungszeiten, Beratungszeiten)
  • Mittel und Methoden der Ausgestaltung
  • Kostenausblick
  • Kooperationspartner im Sozialraum
  • Nachvollziehbare Leistungsbeschreibung
  • Qualitätssicherung und -entwicklung
  • Termin des Beginns der Umsetzung des Beratungsangebotes

Der Bedarf des Gesamtumfanges des Personaleinsatzes bzw. der Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Professionen (s. Standards und Verordnung über die Anerkennung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren) beträgt ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) zuzüglich einer anteiligen Verwaltungskraft.

Ihr Angebot, bestehend aus der fachlich-inhaltlichen Leistungsbeschreibung und der Kostenkalkulation, senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag an:

Postanschrift

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat
Sozialamt
z.H. Frau Potratz-Scheiba, Amtsleiterin
Interessenbekundungsverfahren Schuldner- und Insolvenzberatung
Postfach 11 32
17464 Greifswald

Einsendeschluss ist der 27.02.2026.

Für Rückfragen steht Ihnen der entsprechende Fachbereich gern zur Verfügung.

Kontakt

Kathrin Potratz-Scheiba

50. Sozialamt
Amtsleiterin des Sozialamtes

Leipziger Allee 26
17389 Anklam

03834 8760-2200
03834 8760-9011
kathrin.potratz-scheiba@kreis-vg.de
Raum: 201

Anlagen