Ordnungsamt
Sachgebiet Ausländerangelegenheiten
Digitale Passbilder ab dem 01. Mai 2025
Mit dem Inkraftteten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden ab Mai 2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder verwendet. D.h. zum 01. Mai 2025 darf die Lichtbilderfassung für elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und bei Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose ausschließlich digital erfolgen. Ausgedruckte, gescannte Passbilder bzw. Papierfotos sind dann nicht mehr zulässig.
Ab dem 01. Mai 2025 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Einreichung eines digitalen Lichtbildes zur Verfügung.
- Derzeit können Sie vor Ort bei der Terminvorsprache an unserem Standort in Pasewalk an einem Selbstbedienungsterminal ein digitales Lichtbild erstellen. Für den Verwaltungsaufwand wird zusätzlich zur Antragsgebühr eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig, die bei der Vorsprache zu entrichten ist. Planen Sie hierfür vor dem Termin ausreichend Zeit ein! Eine Erweiterung für den Kreissitz Greifswald und den Standort Anklam sind geplant.
- Sie können bei Ihrem örtlichen Fotostudio / Fotografen ein digitales Lichtbild erstellen lassen, wenn dieses/dieser an die nach BSI-Richtlinie TR-03170 zertifizierte Fotocloud angeschlossen ist. Ob Ihr Fotostudio die Möglichkeit zur Erfassung eines digitalen Lichtbildes bietet, können Sie dort erfragen. Alternativ können Sie sich unter folgenden Link informieren, welche Fotografen in der Nähe an der o.g. Fotocloud angeschlossen sind: Biometrische Passbilder vom Profi - Digital & Sicher | alfo-passbild.com
Allgemeine Informationen zum Ausländerrecht
Aufgaben und Angebote
- Beratung zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Mitwirkungen in Visaverfahren
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
- Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- Übertragung der Aufenthaltstitel
- Erteilung und Verlängerung von Arbeitserlaubnissen
- Ausstellen von Bescheinigungen zum Integrationskurs
- Visumsverlängerungen
- Asylangelegenheiten
- Ausstellen von Verpflichtungserklärungen
Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Ausländerwesens sind so vielschichtig und detailliert, sodass nachfolgend nur ein grober Überblick über die Möglichkeiten eines erlaubten Aufenthaltes in der Bundesrepublik gegeben werden kann.
Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erteilt bzw. verlängert Aufenthaltstitel für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und im Landkreis ihren Wohnsitz nehmen oder nehmen wollen. Ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann in folgenden Formen erteilt werden und zwar als
- Visum zur Einreise
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Hinweis:
Der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) löst seit September 2011 die Aufenthaltstitel als Klebeetikett, die Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform weitestgehend ab und stellt den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue Personalausweis beinhaltet.
Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip den elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Unionsbürger und Schweizer sowie deren Familienangehörige sind von der o. g. Änderung nur dann betroffen, wenn sich das bisherige Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz richtete und die Betroffenen Inhaber eines Aufenthaltstitels sind. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Schweizer sowie deren Familienangehörige sind von den Veränderungen nicht betroffen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.
Nähere Informationen können Sie den nachfolgenden Informationsbroschüren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnehmen:
Broschüre “Der elektronische Aufenthaltstitel“
Für Unionsbürger und Schweizer Staatsbürger und deren Familienangehörige gelten besondere Bestimmungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügigG/EU).