Ordnungsamt
Sachgebiet Ausländerangelegenheiten
Ab 01.09.2025: Vorsprache in Ausländerbehörde nur noch mit Termin möglich
Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald führt zum 1. September 2025 ein verbindliches Terminvergabesystem ein.
Damit ist eine persönliche Vorsprache künftig nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mit dem neuen System will der Landkreis die häufig überfüllten Wartebereiche entlasten und eine zielgerichtete, zügige Bearbeitung der Anliegen ermöglichen. Für die Antragsteller/-innen bedeutet dies weniger Wartezeit und mehr Planungssicherheit.
Ausnahmen gelten nur für akute Notfälle, die individuell geprüft werden. In solchen Fällen ist weiterhin eine Vorsprache ohne Termin möglich – etwa bei dringenden, unvorhersehbaren Ereignissen wie kurzfristigen Fristen durch andere Behörden. Terminanfragen sind ab sofort möglich und erfolgen per Mail für die drei Standorte Greifswald, Anklam und Pasewalk über
Standort Greifswald Migration.Greifswald@kreis-vg.de
Standort Anklam Migration.Anklam@kreis-vg.de
Standort Pasewalk Migration.Pasewalk@kreis-vg.de
oder telefonisch über den Bürgerservice des Landkreises unter der Nummer 03834 8760 2300. Zur Terminvereinbarung wird sich die Ausländerbehörde mit den Anfragenden in Verbindung setzen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Anträge auf die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln auch online über die Website Ausländerangelegenheiten / LK Vorpommern-Greifswald zu stellen. Dieser digitale Service erleichtert die Antragstellung, spart Wege und trägt zur Entlastung der Behörde bei.
Die Ausländerbehörde bittet alle betroffenen Personen, sich frühzeitig um einen Termin zu bemühen und pünktlich zur vereinbarten Zeit zu erscheinen. Benötigte Unterlagen sind vollständig zum Termin oder zur Online-Antragstellung bereitzuhalten.
Digitale Passbilder ab dem 01. Mai 2025
Mit dem Inkraftteten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden ab Mai 2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder verwendet. D.h. zum 01. Mai 2025 darf die Lichtbilderfassung für elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und bei Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose ausschließlich digital erfolgen. Ausgedruckte, gescannte Passbilder bzw. Papierfotos sind dann nicht mehr zulässig.
Ab dem 01. Mai 2025 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Einreichung eines digitalen Lichtbildes zur Verfügung.
- Derzeit können Sie vor Ort bei der Terminvorsprache an einem Selbstbedienungsterminal ein digitales Lichtbild erstellen. Für den Verwaltungsaufwand wird zusätzlich zur Antragsgebühr eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig, die bei der Vorsprache zu entrichten ist. Planen Sie hierfür vor dem Termin ausreichend Zeit ein!
- Sie können bei Ihrem örtlichen Fotostudio / Fotografen ein digitales Lichtbild erstellen lassen, wenn dieses/dieser an die nach BSI-Richtlinie TR-03170 zertifizierte Fotocloud angeschlossen ist. Ob Ihr Fotostudio die Möglichkeit zur Erfassung eines digitalen Lichtbildes bietet, können Sie dort erfragen. Alternativ können Sie sich unter folgenden Link informieren, welche Fotografen in der Nähe an der o.g. Fotocloud angeschlossen sind: Biometrische Passbilder vom Profi - Digital & Sicher | alfo-passbild.com
Allgemeine Informationen zum Ausländerrecht
Aufgaben und Angebote
- Beratung zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Mitwirkungen in Visaverfahren
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
- Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- Übertragung der Aufenthaltstitel
- Erteilung und Verlängerung von Arbeitserlaubnissen
- Ausstellen von Bescheinigungen zum Integrationskurs
- Visumsverlängerungen
- Asylangelegenheiten
- Ausstellen von Verpflichtungserklärungen
Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Ausländerwesens sind so vielschichtig und detailliert, sodass nachfolgend nur ein grober Überblick über die Möglichkeiten eines erlaubten Aufenthaltes in der Bundesrepublik gegeben werden kann.
Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erteilt bzw. verlängert Aufenthaltstitel für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und im Landkreis ihren Wohnsitz nehmen oder nehmen wollen. Ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann in folgenden Formen erteilt werden und zwar als
- Visum zur Einreise
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Hinweis:
Der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) löst seit September 2011 die Aufenthaltstitel als Klebeetikett, die Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform weitestgehend ab und stellt den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue Personalausweis beinhaltet.
Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip den elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Unionsbürger und Schweizer sowie deren Familienangehörige sind von der o. g. Änderung nur dann betroffen, wenn sich das bisherige Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz richtete und die Betroffenen Inhaber eines Aufenthaltstitels sind. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Schweizer sowie deren Familienangehörige sind von den Veränderungen nicht betroffen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.
Nähere Informationen können Sie den nachfolgenden Informationsbroschüren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnehmen:
Broschüre “Der elektronische Aufenthaltstitel“
Für Unionsbürger und Schweizer Staatsbürger und deren Familienangehörige gelten besondere Bestimmungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügigG/EU).
Aufenthaltstitel (eAT) online beantragen
Downloadbereich
Aufenthaltserlaubnis
Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Antrag auf Übertragung eines Aufenthaltstitels
Vollmacht zur Abholung eines Aufenthaltstitels
Beschäftigung
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Zusatzblatt_A_Durchführung_Anerkennungsverfahren
Zusatzblatt_B_Entsenden_abordnendes_Unternehmen
Zusatzblatt_C_Beschäftigung_Berufskraftfahrer
Zusatzblatt_D_kurzfristig_kontingentiertes_Beschäftigungsverhältnis
Muster Aufnahmevereinbarung Forscher
Verpflichtungserklärung