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07.06.2023

Flüchtlingssituation: Landkreis informiert über aktuelle Zahlen

Aufgrund vermehrter Anfragen über die Anzahl und Verteilung von Flüchtlingen bzw. Ausländern im Landkreis informiert der Landkreis über die aktuelle Zahl der Ausländer, die sich gegenwärtig in Vorpommern-Greifswald aus humanitären Gründen aufhalten.

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Mit Stand vom 1. Juni 2023 waren das 5959 Menschen. Darunter sind 1634 Ausländer mit einem humanitären Aufenthaltstitel, 2872 ukrainische Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz, 945 Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung und 508 Ausländer mit einer Duldung. Letzte sind also vollziehbar ausreisepflichtig. Die Ausreise ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Die Gesamtzahl der derzeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald lebenden Ausländer (also auch EU-Bürger) beträgt 16.655.

Gegenwärtig ist der Anteil an Ausländern aus humanitären Gründen in Torgelow mit knapp 10% gemessen an der Einwohnerzahl am höchsten. Es folgen die Stadt Wolgast mit einem Anteil von 5,8 Prozent sowie Ferdinandshof mit knapp 4 Prozent (Einzelheiten können der beigefügten Tabelle entnommen werden).

Die Verteilung und Unterbringung der dem Landkreis durch das Land zugewiesenen Flüchtlinge ist abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten in einer Stadt oder einer Gemeinde. Dazu zählen insbesondere der verfügbare adäquate Wohnraum, die infrastrukturelle Versorgung und weitere Faktoren wie die Verwaltungsnähe und die ärztliche Versorgung. Beim Wohnraum ist insbesondere zu beachten, dass der Landkreis jeweils immer vom bestehenden Wohnungsmarkt abhängig ist. Ein großer Teil des in weiten Teilen ländlich geprägten Landkreises ist bereits aufgrund der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum für eine Unterbringung nicht geeignet.

Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen durch das Land hat der Landkreis bereits Ende des vergangenen Jahres alle Gemeinden des Kreisgebietes gebeten, sanierten oder unsanierten Wohnraum, geeignete Flächen für eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowie mögliche Gebäude die für eine Gemeinschaftsunterkunft geeignet wären, zur Verfügung zu stellen. Alle Angebote wurden beziehungsweise werden geprüft. Jedoch sind nicht alle angebotenen Grundstücke oder Wohnungen für die Unterbringung geeignet, etwa aufgrund mangelnder Erschließung. Darüber hinaus bestehen nicht für alle Grundstücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

Die Kreisstadt Greifswald ist zur Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge nach Abwägung aller Umstände derzeit besonders geeignet. Grund: Greifswald hat im Vergleich zu anderen Gemeinden bessere Voraussetzungen, etwa wenn es um den Wohnraum geht. Auch die Verwaltungsnähe, die ärztliche und infrastrukturelle Versorgung, das Angebot an Sprach- und Bildungsangeboten sowie das gesellschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe sind weitere Punkte.

„Der Landkreis hat die ihm zugewiesenen Flüchtlinge weiterhin unterzubringen. Ich danke allen Gemeinden, Wohnungsgesellschaften und privaten Anbietern, die sich mit der Bereitstellung von Wohnraum an der Bewältigung dieser Aufgabe beteiligen“, so Landrat Michael Sack. „Der Landkreis wird seiner Aufgabe bei der Unterbringung und Verteilung der Flüchtlinge auch weiterhin verantwortungsvoll nachkommen.“

Tabelle Flüchtlingszahlen 01.06.2023

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