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Abwasserbeseitigung Großeinleiter
Hinweise zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb von Kläranlagen ab Größenklasse 1 sind bei der unteren Wasserbehörde folgende Unterlagen digital und in Papierform einzureichen:
- Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung mit klärtechnischer Berechnung
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitstelle und des Probenahmeschachtes
- private Anlagenbetreiber: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser durch den zuständigen Zweckverband
Für die Bearbeitung des Antrages werden Gebühren entsprechend des Verwaltungskostengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V) in Verbindung mit der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung (WaKostVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V)
- Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung (Wasserwirtschaftskostenverordnung - WaKostVO M-V)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AbwAG M-V)