Ehrenamtliche Vormundschaft
Vormundschaft / Pflegschaft
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind noch nicht voll geschäftsfähig. Deswegen werden sie in der Regel von ihren Eltern vertreten. Es kommt allerdings vor, dass Eltern ihre elterliche Sorge für ein Kind aus unterschiedlichsten Gründen nicht ausüben können oder wollen. Um dies dann abzufedern und aufzufangen werden vom Familiengericht Personen bestellt, die Vormund genannt werden. Den jungen Menschen, für den ein Vormund bestellt wurde, nennt man Mündel.
Ein Vormund kümmert sich vorrangig um das Wohl und die Interessen des Mündels - diese stehen an oberster Stelle. Er ist gesetzlicher Vertreter der Mündels. Die Aufgabe des Vormundes ist nicht, die leiblichen Eltern zu bevormunden! Werden nur Teile der elterlichen Sorge auf eine vom Familiengericht bestellte Person übertragen, so wird dies eine Pflegschaft genannt.
Vormundschaft als Ehrenamt
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts für Minderjährige zum 01.01.2023 wurde festgelegt, dass ehrenamtliche Vormundschaften den professionellen bevorzugt werden sollen. Hierfür ist im Jugendamt eine Koordinierungs und Vermittlungsstelle eingerichtet worden. Wenn Sie also Interesse an der Tätigkeit einer ehrenamtlichen Vormundschaft haben, dann wenden Sie sich gerne an die angegebene Kontaktadresse.
Die Aufgaben der Vormundschaft verfolgen das Ziel eine gute Lebenssituation für das Mündel zu Schaffen und umfassen beispielsweise:
- Kooperation mit verschiedenen Institutionen, wie Jugendamt, Jugendeinrichtungen, Pflegeeltern, Schulen, Ärzten, ...
- Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung notwendiger Leistungen
- Monatliche Kontakte zum Mündel, insbesondere um das Vertrauen aufzubauen, anstehende Fragen gemeinsam zu besprechen und über den aktuellen Entwicklungsstand informiert zu sein
Detailliertere Informationen, sowie Angaben zu Vergütungs- und Finanzierungsfragen können sie der Leitbroschüre entnehmen.