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Jugendgerichtshilfe

Allgemeine Informationen

Die Jugendgerichtshilfe betreut Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) in Strafverfahren. Sie arbeitet eng mit allen Beteiligten, wie den Eltern, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Bewährungshilfe in diesem Verfahren zusammen.

Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie äußert sich aus sozialpädagogischer Sicht zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind.

Außerdem vermittelt sie Auflagen und Weisungen der Jugendgerichte und der Staatsanwaltschaft. Sie berät und entscheidet über einzuleitende Hilfemaßnahmen im Sinne des SGB VIII.

Benötigte Unterlagen

  • Schreiben von Gerichten oder Staatsanwaltschaften
  • Abschlusszeugnisse
  • Beurteilung des Arbeitgebers (soweit vorhanden)
  • medizinische Attest

Die Jugendgerichtshelfer in den Standorten sind:

Standort Anklam

Standort Greifswald

Gabriele Strahl

Feldstraße 85 a
17489 Greifswald

03834 8760-2633
03834 8760-92633
E-Mail
Raum: 1.116 | Haus 1

Standort Pasewalk

Petra Kintscher

Ueckerstraße 50 a
17373 Ueckermünde

03834 8760-2696
03834 8760-92696
E-Mail