Jugendgerichtshilfe
Allgemeine Informationen
Die Jugendgerichtshilfe betreut Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) in Strafverfahren. Sie arbeitet eng mit allen Beteiligten, wie den Eltern, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Bewährungshilfe in diesem Verfahren zusammen.
Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie äußert sich aus sozialpädagogischer Sicht zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind.
Außerdem vermittelt sie Auflagen und Weisungen der Jugendgerichte und der Staatsanwaltschaft. Sie berät und entscheidet über einzuleitende Hilfemaßnahmen im Sinne des SGB VIII.
Benötigte Unterlagen
- Schreiben von Gerichten oder Staatsanwaltschaften
- Abschlusszeugnisse
- Beurteilung des Arbeitgebers (soweit vorhanden)
- medizinische Attest
Die Jugendgerichtshelfer in den Standorten sind:
Standort Anklam
Standort Greifswald
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2633
03834 8760-92633
E-Mail
Raum: 1.116 | Haus 1