Einbürgerung
Sie leben dauerhaft im Deutschland, aber besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? - Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einbürgern lassen.
Damit erhalten Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers.
Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf dieser Seite.
1. Kommt eine Einbürgerung für mich in Frage?
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Einbürgerung, welche Aufschluss geben, ob Ihre Einbürgerung möglich ist.
Nutzen Sie gern auch den Online-Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, um Ihre Erfolgsaussichten auf die Einbürgerung zu überprüfen.
Dazu klicken Sie auf der nachstehenden Internetseite auf den Button "Zum Online-Verfahren".
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474
2. Unterlagen und Ansprechpartner/-innen
Wenn Ihr Online-Quick-Check positiv ausfällt, empfehlen wir Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch.
Um ein telefonisches Beratungsgespräch zu vereinbaren, rufen Sie bitte Montag, Mittwoch oder Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 03834 8760-2908 an.
Im telefonischen Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung in jedem Fall vorlegen müssen.
Halten Sie für das Beratungsgespräch bitte folgende Informationen im bereit:
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- Vollständiger Name,
- Geburtsdatum
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
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3. Antragsabgabe und Bearbeitung
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können Sie einen Termin zur Antragstellung vereinbaren.
Der Antrag ist vor Ort zu unterschreiben und persönlich abzugeben.
Um einen Termin zur Antragsstellung oder -abgabe zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 03834 8760-2908 montags, mittwochs oder freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.
Den Einbürgerungsantrag erhalten Sie im Anschluss an das Beratungsgespräch.
Nach Abgabe Ihrer Unterlagen müssen wir noch weitere Behörden beteiligen, deren Bearbeitungszeiten wir nicht beeinflussen können. Sobald die Stellungnahmen vollständig vorliegen, wird über Ihren Einbürgerungsantrag entschieden.
Sie erhalten dann ggf. eine Einbürgerungszusicherung, wenn Sie sich aus Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit entlassen müssen. Sollte in Ihrem Fall kein Entlassungsverfahren notwendig sein, wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt. Ob auf das Entlassungsverfahren verzichtet werden kann, entnehmen Sie bitte den folgenden Bestimmungen:
4. Urkundenaushändigung
Nachdem die Einbürgerungsurkunde fertiggestellt ist, werden Sie kontaktiert und ein Termin zur Einbürgerung vereinbart.
Vor der Aushändigung leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines Eides.
Nach Ihrer Einbürgerung können Sie Ihren Personalausweis/deutschen Pass bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
5. Staatsangehörigkeitsrechtliche Entscheidungen
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind (Adoption)
Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Fälle mit staatsangehörigkeitsrechtlichem Wiedergutmachungsgehalt