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Einbürgerung

Sie leben dauerhaft im Deutschland, aber besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? - Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich einbürgern lassen.

Damit erhalten Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers.

Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf dieser Seite.

Hinweis:

Es erreichen uns seit längerer Zeit mehr Anfragen, als wir bearbeiten können. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verbesserung der aktuellen Situation und haben dafür bereits diverse organisatorische Maßnahmen eingeleitet.

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens sind derzeit leider keine weiteren Terminvereinbarungen in der Staatsangehörigkeitsbehörde möglich. Die Termine sind bis einschließlich 28.02.2025 vollständig ausgebucht.

In regelmäßigen Abständen werden neue Termine freigegeben, welche Sie dann hier online buchen können. Die nächste Freischaltung der Termine erfolgt am 31.01.2025.

Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wird Ihnen empfohlen an einer unserer Beratungsveranstaltungen teilzunehmen, diese finden viermal im Monat statt. Sofern die Termine für den Monat feststehen, haben Sie hier die Möglichkeit diesen zu buchen. In einer solchen Beratungsveranstaltung erhalten Sie auch das benötigte Antragsformular.

Wir bitten Sie angesichts der geschilderten Situation von zusätzlichen Anfragen zu Terminvereinbarungen an die Sachbearbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde abzusehen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Aktuelle Information: 

Ab dem 01.01.2025 besteht für Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Einbürgerung online zu stellen. Sie finden den Online-Dienst dann hier unter der Überschrift "Online-Dienste des Ordnungsamtes". Des Weiteren besteht die Möglichkeit Ihren Antrag auch postalisch einzuschicken. Sofern Sie Ihren Antrag online oder postalisch eingereicht haben, bekommen Sie innerhalb von drei Monaten einen Termin von den Sachbearbeiterinnen der Staatsangehörigkeitsbehörde zugewiesen.

1. Kommt eine Einbürgerung für mich in Frage?

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Einbürgerung, welche Aufschluss geben, ob Ihre Einbürgerung möglich ist.

Nutzen Sie gern auch den Online-Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, um Ihre Erfolgsaussichten auf die Einbürgerung zu überprüfen.

Dazu klicken Sie auf der nachstehenden Internetseite auf den Button "Zum Online-Verfahren". 

https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474

2. Unterlagen und Ansprechpartner/-innen

Wenn Ihr Online-Quick-Check positiv ausfällt, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einer Beratungsveranstaltung.

In der Beratungsveranstaltung erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen für die Antragstellung.

3. Antragsabgabe und Bearbeitung

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können Sie einen Termin zur Antragstellung vereinbaren, Ihren Antrag online über den Online-Dienst stellen oder den Antrag inklusive aller antragsbegründenden Unterlagen per Post an uns senden.

Sollten Sie den Antrag per Post oder Online-Dienst stellen, werden Sie nach Sichtung Ihres Antrages kontaktiert, um einen Termin zur Vorlage der Originaldokumente und der Unterschrift des Einbürgerungsantrages zu vereinbaren. 

Nähere Informationen zum Online-Dienst erhalten Sie hier.

Im Verfahren werden weitere Behörden beteiligt, deren Bearbeitungszeiten wir nicht beeinflussen können. Sobald die Stellungnahmen vollständig vorliegen, wird über Ihren Einbürgerungsantrag entschieden.

4. Urkundenaushändigung

Nachdem die Einbürgerungsurkunde fertiggestellt ist, werden Sie kontaktiert und ein Termin zur Einbürgerung vereinbart.

Vor der Aushändigung leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines Eides.

Nach Ihrer Einbürgerung können Sie Ihren Personalausweis/deutschen Pass bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.

Weitere Informationen zu den Themen Integration und Einbürgerung:


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