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Jägerprüfung

Beschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.

Personen, die die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Jägerprüfung besteht aus der:

  • Schießprüfung
  • schriftlichen Prüfung
  • mündlich-praktischen Prüfung

Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird unter der Rubrik "Bekanntmachungen" des Landkreises Vorpommern-Greifswald (https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Bekanntmachungen) bekanntgegeben.

Der Prüfling hat sich spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde zur Prüfung anzumelden, wobei die Prüfungsbehörde Ausnahmen zulassen kann.

Gebühren

Die Prüfungsgebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 280,00 EUR. Werden ein oder mehrere Prüfungsteile (Schießprüfung, schriftliche Prüfung oder mündlich-praktische Prüfung) wiederholt, so beläuft sich die Prüfungsgebühr je Prüfungsteil auf 95,00 EUR.

Benötigte Unterlagen

  1. Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung.
  2. Nachweis, dass der Prüfling mindestens 130 Ausbildungsstunden entsprechend dem gültigen Ausbildungsrahmenplan (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JägerPVO M-V) eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  3. Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin gemäß § 5 Abs. 3 JägerPVO M-V; die Stunden sind über die in 2. genannten Ausbildungsstunden hinaus abzuleisten.
  4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
  5. Für den Fall der Minderjährigkeit eines Prüflings die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
  6. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.