Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist organisierte Hilfe und hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen. Er hat ihre Transportfähigkeit herzustellen sowie diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine geeignete Gesundheitseinrichtung / Krankenhaus zu befördern.
Aufgabe des Rettungsdienstes ist es auch, kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Krankentransport).
Der Eigenbetrieb nimmt die Aufgaben des Rettungsdienstes nach den Vorschriften des Rettungsdienstgesetzes (RDG M-V) für den Rettungsdienstbereich "Landkreis Vorpommern-Greifswald" wahr.
Gegenstand des Eigenbetriebes ist auch die Durchführung der öffentlichen Luftrettung mit Standorten im Landkreis Vorpommern-Greifswald, soweit diese Aufgabe vom Land Mecklenburg-Vorpommern an den Landkreis Vorpommern-Greifswald durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen wurde.
Wichtiger Hinweis
Jedermann ist zur Hilfeleistung verpflichtet und macht sich andernfalls der unterlassenen Hilfeleistung schuldig (§ 323c StGB). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Absetzen bzw. Weiterleiten eines Notrufes für jedermann jederzeit zumutbar sein dürfte.
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar (§ 145 Strafgesetzbuch). Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen und anderen.