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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Maßnahmen und Hilfen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII.
Sie umfasst:
- Ambulante Jugendhilfemaßnahmen
- Zahlungen von Pflegegeld bei Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege Übernahme von Kosten bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
- Heranziehen von Kostenbeitragspflichtigen nach Leistungsfähigkeit sowie Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Dritten
Mit Ausnahmen der ambulanten Hilfen haben sich Eltern und Kinder je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne am
Ansprechpartner Standort Anklam
Ansprechpartner Standort Greifswald
Ansprechpartner Standort Pasewalk
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2702
03834 8760-92702
E-Mail
Raum: 132 | Haus 1