Versicherungsamt
Erläuterungen
Das Versicherungsamt ist in vielfältiger Weise in Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Nord,Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) behilflich. Es übt die Aufgaben in eigener Zuständigkeit aus und handelt nicht im Auftrage der Versicherungsträger. Die Tätigkeit des Versicherungsamtes dient nur den Interessen des Bürgers. So soll den Auskunftssuchenden die Wahrnehmung und Durchsetzung sozialer Rechte erleichtert werden.
Es werden im Versicherungsamt die verschiedenen Anträge z.B. Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Kontenklärung aufgenommen, Versicherungsverläufe geklärt und erklärt und zu allen Fragen rund um das Thema Rente Auskunft erteilt.
- Auskunft und Beratung in Fragen der Sozialversicherung
- Aufnahme von Rentenanträgen und anderen Leistungsanträgen (z. B. Reha) in der Arbeiter- und Angestelltenversicherung, der Knappschaftlichen Versicherung und Seekasse
- Aufnahme von Anträgen auf Kontoklärung (Klärung versicherungsrechtlich relevanter Zeiten, Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen nur bedingt, da die Archive geschlossen wurden)
Daneben unterstütz das Versicherungsamt die verschiedenen Sozialversicherungsträger bei Ermittlungen vor Ort, z. B. durch Aufnahme von Zeugenerklärungen.
Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete »Rentenauskunft« erhalten Sie nur bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Diese sind wie folgt zu erreichen:
Bundesversicherungsanstalt
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Landesversicherungsanstalt
www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/