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Standesamtsaufsicht
Beschreibung
Die Standesämter der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden sind für die Beurkundung des Personenstandes (Geburt, Sterbefälle, Eheschließung) zuständig.
Die Standesamtsaufsicht unterstützt die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei rechtlich schwierigen Fällen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Neben der Fachaufsicht und der beratenden Funktion im Personenstandsrecht werden weitere Aufgaben wahrgenommen (zum Beispiel):
- Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Zeugnissen, Plänen und Ähnliches im Sinne der §§ 33 und 34 VwVfG M-V
- Durchführung von gerichtlichen Berichtigungsverfahren für inländische Personenstandsurkunden
- Prüfung der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden
- Beratung bei Eheschließung mit Auslandsbeteiligung, insbesondere dann, wenn der zukünftige Ehepartner zwecks Eheschließung nach Deutschland einreisen möchte
- Prüfung der Anerkennung der Adoption eines Kindes im Ausland, evtl. Führung des familiengerichtlichen Verfahrens auf Anerkennung