Abfallentsorgung und Abfallberatung
Ansprechpartner
Für die Stadt Greifswald, Anklam, Heringsdorf, Amt Züssow, Amt Landhagen, Amt Lubmin, Amt Usedom Nord, Amt Usedom Süd, Amt am Peenestrom, am Anklam-Land, Amt Jarmen-Tutow, Amt Peenetal/Loitz:
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
Standort Karlsburg
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
Tel.: (03 83 55) 6 95 0
Fax: (03 83 55) 6 95 -25
info@vevg-karlsburg.de
Für die Stadt Pasewalk, Ueckermünde, Strasburg, Amt am Stettiner Haff, Uecker-Randow-Tal, Amt Torgelow-Ferdinandshof, Amt Löcknitz-Penkun:
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
Standort Pasewalk
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Frau Bartelt Tel. (03 83 4) 87 60 -32 92
Amt Uecker-Randow-Tal Fax (03 83 4) 87 60 9 -32 92
Stadt Ueckermünde Kirstin.Bartelt@kreis-vg.de
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Frau Baumann Tel. (03 83 4) 87 60 -32 91
Amt Am Stettiner Haff Fax (03 83 4) 87 60 9 -32 91
Amt Löcknitz-Penkun Evelyn.Baumann@kreis-vg.de
Stadt Strasburg
Stadt Eggesin
Frau Seiler Tel. (03 83 4) 87 60 -32 94
Fax (03 83 4) 87 60 9 -32 94
Marion.Seiler@kreis-vg.de
Abfallberatung
Fast täglich können Sie als Bürger Neues zum Thema »Müll« hören und lesen. Die Informationsflut lässt Vieles undurchschaubar werden, es ergeben sich immer wieder neue Fragen:
- Wo bleibt eigentlich unser Müll?
- Wie und wo kann ich abfallarm einkaufen?
- Haben wir im Landkreis auch einen Müllnotstand?
- Was gehört in welche Mülltonne?
- Was bedeuten der »Grüne Punkt« und das »Duale System«?
Antworten auf diese und ähnliche Fragen sowie Tipps und Tricks zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung geben Ihnen die Abfallberater des Landkreises Sie bietet persönliche, telefonische und auch schriftliche Beratung an.
Für die Entsorgungsbereiche:
- Anklam, Wolgast, Greifswald-Land - VEVG Entsorgungsbereich OVP
- Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz - VEVG Entsorgungsbereich JTPL
- Uecker-Randow - VEVG Entsorgungsbereich UER
- Stadt Greifswald - VEVG Entsorgungsbereich UHGW
Informieren können Sie sich beispielsweise über die Entsorgung von Altbatterien, Altöl, Autobatterien, die richtige Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen, den Umgang mit Sondermüll oder die Ausstattung von Büro oder Schulen mit umweltfreundlichen Arbeitsmaterialien.
Die Abfallberatung des Landkreises steht auch für Vorträge und Projekte einzelner Schulklassen und Kindergruppen zur Verfügung. Dazu ist lediglich die telefonische Kontaktaufnahme erforderlich, und der/die Abfallberater/-in ist bei der pädagogischen Aufbereitung von abfallrelevanten Themen behilflich. Dazu wurde eine umfangreiche Bibliothek aufgebaut, die nicht nur Informatives, sondern auch Unterrichtsprojekte und Unterrichtsmaterialien enthält. Für die Kinder und Schüler werden passende Broschüren und sonstige Literatur bereit gehalten.
Batterien
Verbrauchte Batterien in die BATT-Boxen!
Was muss getan werden?Ab sofort dürfen alle verbrauchten Batterien nicht mehr in den Hausmüll!
Die Batterien müssen zum Handel (Kaufhaus, Tankstelle, Kiosk, Supermarkt u.s.w.) - also in die BATT-Boxen - oder zu den Sammelstellen des Landkreises zurückgebracht werden.
Bitte helfen Sie mit, dass alle zu Gunsten unserer Umwelt mitmachen. Sprechen Sie Verwandte, Bekannte und Freunde an.
Autobaterien
Für Pkw-Starterbatterien (Autobatterien) gibt es seit Oktober 1998 eine gesetzliche Pfandregelung: Beim Kauf einer neuen Batterie wird ein Pfand erhoben, dass bei der Rückgabe einer alten Starterbatterie erstattet wird.
Bei weiteren Fragen oder auch, wenn der Händler um die Ecke keine BATT-Box hat, können Sie sich direkt an das GRS Infotelefon wenden: 01805 805030. Oder sprechen Sie mit den Abfallberatern des Landkreises.
Altöl
Die Altölverordnung von 1987 verpflichtet Verkaufsstellen von Motoren und Getriebeöl, diese Öle nach Gebrauch KOSTENLOS zurückzunehmen. Die Kosten für die Beseitigung des Altöls sind bereits im Frischölpreis mit einkalkuliert. Der Kunde hat also Anspruch auf Rücknahme, wenn er Frischöl in mindestens der gleichen Menge kauft bzw. wenn er einen entsprechend früheren Kauf durch z. B. den Kassenbeleg nachweisen kann. Die Verkaufsstellen sind auch dazu verpflichtet, anfallende ölhaltige Abfälle wie Ölfilter, entleerte Behältnisse und ölhaltige Putztücher anzunehmen und entsprechend zu entsorgen.
Auf die Rücknahmepflicht von Altöl müssen Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeöl schriftlich hinweisen. Ist an der Verkaufsstelle keine Annahmestelle eingerichtet, können Dritte, z. B. Tankstellen und Kfz-Werkstätten, mit der Rücknahme von der Verkaufsstelle beauftragt werden. Wichtig ist, dass die Annahmestelle nicht zu weit von der Verkaufsstelle entfernt liegt. Im ländlichen Bereich sollte die Entfernung höchstens vier Kilometer betragen, in Verdichtungsräumen innerhalb einer Fahrzeit von ungefähr fünf Minuten erreichbar sein. Motoren- und Getriebeöl darf nicht mit anderen Altölen und Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten vermischt werden. Bei vermischtem Altöl entfällt die Rücknahmepflicht. Bei gewerblichen Unternehmen muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe liegen. Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Pflicht Dritter bedienen.
Für die Beseitigung des Altöls, welches der Wiederverwertung zugeführt wird, gibt es also folgende Möglichkeiten:
- Kostenlose Rückgabe bei der Verkaufsstelle bei Vorzeigen des Kassenbons. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung lediglich für nicht vermischte Altöle gilt.
- Völlig leere, d. h. ausgetropfte Metallbehältnisse von Öl, gehören zum Schrotthändler oder können auf den Wertstoff- und Abfallannahmehöfen des Landkreises abgegeben werden. Leere Behälter aus Kunststoff sind Hausmüll und somit ein Fall für die Mülltonne. Haben die Kunststoffbehälter aber einen "Grünen Punkt", so gehören sie in den Gelben Sack.
- Übrigens: Mineralöl wird auch in Nachfüllsystemen angeboten.
- Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Altölentsorgung gibt es also, ohne zum Umweltstraftäter zu werden, der seinen Altölkanister irgendwo "vergisst". Wenn Sie einen Ölwechsel aus Gründen des Umweltschutzes an Tankstellen oder in Werkstätten durchführen lassen, fällt für Sie überhaupt kein zu entsorgendes Altöl an.