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Behördliche öffentlich rechtliche Namensänderung - Fachaufsicht
Beschreibung
Die Ämter und amtsfreien Gemeinden sind unter anderem zuständig für die Aufgaben der behördlichen öffentlich rechtlichen Namensänderung bezogen auf den Vor- und Familiennamen, zuständig ist die Namensänderungsbehörde.