Schadstoffmobil
Als Sonderabfälle werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädlichen Zusammensetzung fachgerecht - ihrer chemischen Zusammensetzung entsprechend - entsorgt werden.
Falscher Umgang mit ihnen verschmutzt Luft, Boden und Grundwasser. Sie sind giftig, feuergefährlich und können unerwünschte chemische Reaktionen auslösen. Viele Produkte sind mit Gefahrensymbolen oder Warnhinweisen versehen. Solche zumeist gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung auf Verpackungen oder Gebrauchsanleitungen sind fast immer ein Hinweis auf gefährliche Substanzen.
Achten Sie deshalb auf die Angaben des Etiketts und verwenden Sie die Waren nur entsprechend ihrem Verwendungszweck. Sollten in Ihrem Haushalt aber noch Altlasten schlummern, dann bringen Sie diese, der Gesundheit und Umwelt zuliebe, zum Schadstoffmobil.
Die Annahme von Sonderabfällen erfolgt unentgeltlich in haushaltsüblichen Mengen (maximale Gebrauchsgrößen: 20 Liter bzw. 30 Kilogramm).
- Spraydosen mit Inhalt wie Haarspray, Autosprühlack, Pflanzenschutzspray, PU-Schaum, Körperpflegemittel, Lederspray
- Feuerlöscher Dauerdruckfeuerlöscher mit Pulver für die Brandklassen ABC (Ammoniumphosphat, Ammoniumsulfat) und BC (Hydrogenkarbonat), Feuerlöscher mit Trockenpulver oder Wasser als Löschmittel, mit Stickstoff als Treibmittel oder Kohlendioxid als Lösch- oder Treibmittel. Ausgeschlossen von der Annahme sind Halonfeuerlöscher, auch Chlorbrommethan- und Tetrafeuerlöscher.
- Lösemittelgemische wie Benzin, Spiritus, Aceton, Nitroverdünnung (auch mit Farbresten), Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, flüssige Medikamente und Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis, Kaltreiniger, verunreinigte Altöle, Abbeizer, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum
- Altlacke, Altfarben nicht ausgehärtet, Teer wie Farben, Lacke, Anstrichmittel, Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Pattex, Uhu
- Dispersionsfarben Farben auf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis
- Altbestände und Reste von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln wie Entlausungsmittel, Holzschutzmittel
- Bleiakkumulatoren (mit Schwefelsäure gefüllt) wie Auto- und Motorradbatterien
- Nickel-Cadmium-Batterien wie Weidezaunbatterien Lithiumbatterien aus Filmkameras, Fotoapparaten, dem Modellbau, Trockenbatterien (Monozellen) aus dem Modellbau, Taschenlampenbatterien
Quecksilberbatterien (Knopfzellen) wie Mercury-Duracell; Batterien, deren Kennzeichnung den Hinweis: "Mercury Hg", "HgO" oder Zellen, die ein eingekreistes Plus (+) tragen
- Messgeräte wie Thermometer, Schaltrelais
- Feste öl- und fetthaltige Abfälle (ölhaltige Betriebsmittel) wie Öl-, Kraftstoff- und Luftfilter, Putztücher (ölhaltig) verbrauchtes Ölbindemittel, Naturterpentin, Leinöl, Altölkanister
Anorganische Säuren, Säuregemische und Beizen (sauer) wie Abfälle mit Salpetersäure, Schwefelsäure, Bleisulfat
- Organische und Anorganische Säuren, Säuregemische wie Salzsäure, Phosphorsäure, Wasserstoffperoxid wie in Reinigungsmitteln und Haarfärbemitteln
Laugen, Laugengemisch, Beizen (basisch) wie Reinigungslösungen
- Fotochemikalien wie aus privaten Hobbylaboratorien Fixierbäder und Fixierer, Entwickler
- Altmedikamente wie nicht verbrauchte oder überlagerte Medikamente sowie Körperpflegemittel
- Leuchtstoffröhren sowie Quecksilberdampflampen und Energiesparlampen
- Chemikalienabfälle wie Gold- und Silberputzmittel
Weiter Auskünfte zu dem Thema sowie Termine und Standorte des Schadstoffmobils finden Sie in den Onlineabfallkalendern der Entsorgungsbereiche:
Kontakt
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
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