An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern
Im Landkreis wird der anfallende überlassungspflichtige Abfall nach dem Umleerverfahren mit genormten Müllgroßbehältern (MGB) 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter grundsätzlich 14-täglich vorgenommen. Die Abfuhr der 1.100-Liter Rollcontainer kann auch wöchentlich, zweimal wöchentlich oder dreimal wöchentlich erfolgen.
Die Anmeldung, der Umtausch und auch die Abmeldung eines Abfallgefäßes sind jeweils schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Das Antragsformular können Sie sich für die Entsorgungsbereiche hier herunterladen:
- Anklam, Wolgast, Greifswald-Land (OVP)
- Jarmen-Tutow Peenetal/Loitz (JTPL)
- Stadt Greifswald (UHGW)
- Uecker-Randow (UER)
Der Antrag muss genaue Angaben über den
- Absender,
- den Aufstellort,
- Nutzungsart des Grundstücks,
- Anzahl der auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen,
- Größe und Anzahl der/ des Abfallgefäße/s
- sowie eine Begründung enthalten.
Dieser Antrag kann per Fax oder Brief geschickt oder persönlich abgegeben werden.
Tritt ein Wechsel in der Person des Anschlusspflichtigen ein, so hat der bisherige Anschlusspflichtige dieses schriftlich dem Landkreis mitzuteilen.
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
VEVG GmbH
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
038355 6950
038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
https://www.vevg-karlsburg.de/