Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bauantrag - normales Genehmigungsverfahren

Bauantrag - normales Genehmigungsverfahren

Für genehmigungspflichtige bauliche Anlagen, die nicht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, findet das volle Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 LBauO M-V statt. Im normalen Baugenehmigungsverfahren findet das komplette Prüfprogramm statt.

Gegenüber dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterscheidet sich das Prüfprogramm dadurch, dass im Baugenehmigungsverfahren das gesamte materielle Bauordnungsrecht geprüft wird.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGebVO M-V) errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:

  • landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 13 v. T. (von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)

Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50,00 Euro.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)