Bauantrag - normales Genehmigungsverfahren
Bauantrag - normales Genehmigungsverfahren
Für genehmigungspflichtige bauliche Anlagen, die nicht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, findet das volle Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 LBauO M-V statt. Im normalen Baugenehmigungsverfahren findet das komplette Prüfprogramm statt.
Gegenüber dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterscheidet sich das Prüfprogramm dadurch, dass im Baugenehmigungsverfahren das gesamte materielle Bauordnungsrecht geprüft wird.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGebVO M-V) errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:
- landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 13 v. T. (von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)
Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50,00 Euro.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- LBauO M-V Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) in der zur Zeit gültigen Fassung