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Denkmalschutz, Denkmalpflege

Beschreibung

Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten.
Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen.

Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen.

Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet die Untere Denkmalschutzbehörde Denkmaleigentümern, Planungsbeauftragten sowie interessierten Bürgern einen fachbezogenen Beratungsservice zu allen Fragen des Denkmalschutzes.
So berät die Schutzbehörde unter anderem zum Denkmalrecht, zu Zuschüssen und Steuervergünstigungen, aber auch zu technisch-konstruktiven und gestalterischen Fragen.

Zusätzliche Informationen zum Thema Bau- und Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Zuständigkeiten

Die Aufteilung zur örtlichen Zuständigkeit der Mitarbeitenden finden Sie hier.

Liste der Baudenkmale

Zur Auskunft aus der Liste der Baudenkmale nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Denkmalschutzgesetz M-V

  • letzte berücksichtigte Änderung: § 25 neu gefasst durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 392)

Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes bei Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Baudenkmale

  • i. d. F. v. 08.10.2015 | gültig ab 27.10.2015 (landesrecht-mv.de)

Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes

  • i. d. F. v. 08.10.2015 | gültig ab 27.10.2015 (landesrecht-mv.de)