Europäischer Feuerwaffenpass - Beantragung
Beschreibung
Verbringen von Waffen und Munition innerhalb der EU-Staaten.
In diesen und allen anderen Fällen, in denen Sie eine Waffe in oder durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Dieser wird Ihnen vom Ordnungsamt, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung erteilt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben.
In den Europäischen Feuerwaffenpass können nur Waffen eingetragen werden, für die Ihnen bereits eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde. Er ist grundsätzlich 5, in bestimmten Fällen auch 7 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Staaten der EU vor der Einreise die Zustimmung der Behörden dieses Staates einzuholen und in den Feuerwaffenpass einzutragen ist.
Sie sollten sich daher rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) über die dort geltenden Vorschriften erkundigen.
Gebühren
- Erstausstellung: 50,00 €
- Änderung oder Verlängerung: 15,00 €
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Jäger: gültiger Jagdschein/Waffenbesitzkarte
- Sportschütze/Sammler: Waffenbesitzkarte
- 1 Passfoto
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Waffengesetz
- Kostenverordnung zum Waffengesetz