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Tierschutz
Begriff Tierschutz
Tierschutz bedeutet Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres als Mitgeschöpf des Menschen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt für den Tierschutz verschiedene Aufgaben wahr:
Amtliche Überwachung
von
- Nutztierhaltungen
- Gehegewild
- Schlachtstätten
- Tiertransportunternehmen
- Tierheimen, Zoo,
- Züchtern
- Zoohandlungen
- Zirkusunternehmen
- Reit- und Fahrbetrieben
- Tierbörsen und- Ausstellungen, Schädlingsbekämpfungsfirmen.
Erlaubniserteilung gemäß § 11 Tierschutzgesetz
für Personen,
- die Tiere für andere im Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
- die Hunde zu Schutzzwecken ausbilden,
- die Tierbörsen durchführen,
- die gewerbsmäßig mit Wirbeltieren züchten und handeln,
- die gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
- die gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen und
- die gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen
Amtliche Kontrollen entsprechend § 16 Tierschutzgesetz
Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden und Einleitung entsprechender Maßnahmen.Was kann ich tun, wenn ich Missstände bei Tierhaltungen oder die Vernachlässigung von Tieren beobachtet habe?
Bitte notieren Sie Ort und Zeit der Beobachtung und teilen uns Ihre Beobachtung dann so schnell wie möglich mit. Sie können
- Vorbeikommen
- Anrufen
- Schreiben
- eine E-Mail schicken
- ein Beschwerdeformular ausfüllen
Formular: Tierschutzrechtlicher Hinweis - Tierschutzbeschwerde
Bitte geben Sie immer Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir anonymen Beschwerden nicht nachgehen können.