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Tierschutz

Begriff Tierschutz

Tierschutz bedeutet Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres als Mitgeschöpf des Menschen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt für den Tierschutz verschiedene Aufgaben wahr:

Amtliche Überwachung

von

  • Nutztierhaltungen
  • Gehegewild
  • Schlachtstätten
  • Tiertransportunternehmen
  • Tierheimen, Zoo,
  • Züchtern
  • Zoohandlungen
  • Zirkusunternehmen
  • Reit- und Fahrbetrieben
  • Tierbörsen und- Ausstellungen, Schädlingsbekämpfungsfirmen.

Erlaubniserteilung gemäß § 11 Tierschutzgesetz

für Personen,

  • die Tiere für andere im Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
  • die Hunde zu Schutzzwecken ausbilden,
  • die Tierbörsen durchführen,
  • die gewerbsmäßig mit Wirbeltieren züchten und handeln,
  • die gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
  • die gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen und
  • die gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen

Amtliche Kontrollen entsprechend § 16 Tierschutzgesetz

Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden und Einleitung entsprechender Maßnahmen.

Was kann ich tun, wenn ich Missstände bei Tierhaltungen oder die Vernachlässigung von Tieren beobachtet habe?

Bitte notieren Sie Ort und Zeit der Beobachtung und teilen uns Ihre Beobachtung dann so schnell wie möglich mit. Sie können

  • Vorbeikommen
  • Anrufen
  • Schreiben
  • eine E-Mail schicken
  • ein Beschwerdeformular ausfüllen

Formular: Tierschutzrechtlicher Hinweis - Tierschutzbeschwerde

 
Bitte geben Sie immer Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir anonymen Beschwerden nicht nachgehen können.

Weitere Informationen

Regierungsportal-Tierschutz