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Beglaubigungen, Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
Seiten mit ähnlichen Dienstleistungen
- Auskünfte/Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Vermessung von Grenzpunkten und Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
- Gebäudeeinmessung
Beschreibung
Durch das Kataster- und Vermessungsamt werden nachfolgende Freigaben, Bescheinigungen und Beglaubigungen erteilt:
- Feigabe für die Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Auszügen mit oder ohne Bearbeitung (externe Nutzung)
- Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte im Sinne von §7 Abs.2 Bauvorlagenverordnung vom 28. Juni 2016 (GVBl. S. 519)
- Bescheinigung der katastermäßigen Richtigkeit von Satzungen (z. B. Bebauungsplan)
- Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken
- Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Banken fordern diese häufig z. B. im Rahmen eines Kreditgeschäftes.
Eine Grenzbescheinigung kann nur aufgrund einer aktuellen Gebäudeeinmessung oder einem zusätzlichen Feldvergleich ausgestellt werden. Daher sollte die Forderung nach einer Grenzbescheinigung immer im Zusammenhang mit der Beantragung der Gebäudeeinmessung erfolgen.
Gebühren
Es werden Gebühren nach der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) erhoben:
- Tarifstelle 6 - Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Auszügen mit oder ohne Bearbeitung (externe Nutzung)
- Tarifstelle 7 - Beglaubigungen
- Tarifstelle 8 - Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
Benötigte Unterlagen
Antrag – mit bereitgestelltem Antragsformular oder formlos an das Kataster- und Vermessungsamt (persönlich, per Post oder E-Mail)