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Beglaubigungen, Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

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Beschreibung

Durch das Kataster- und Vermessungsamt werden nachfolgende Freigaben, Bescheinigungen und Beglaubigungen erteilt:

  • Feigabe für die Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Auszügen mit oder ohne Bearbeitung (externe Nutzung)
  • Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte im Sinne von §7 Abs.2 Bauvorlagenverordnung vom 28. Juni 2016 (GVBl. S. 519)
  • Bescheinigung der katastermäßigen Richtigkeit von Satzungen (z. B. Bebauungsplan)
  • Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken
  • Grenzbescheinigung
    Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Banken fordern diese häufig z. B. im Rahmen eines Kreditgeschäftes.
    Eine Grenzbescheinigung kann nur aufgrund einer aktuellen Gebäudeeinmessung oder einem zusätzlichen Feldvergleich ausgestellt werden. Daher sollte die Forderung nach einer Grenzbescheinigung immer im Zusammenhang mit der Beantragung der Gebäudeeinmessung erfolgen.

Gebühren

Es werden Gebühren nach der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) erhoben:

  • Tarifstelle 6 - Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Auszügen mit oder ohne Bearbeitung (externe Nutzung)
  • Tarifstelle 7 - Beglaubigungen
  • Tarifstelle 8 - Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

Benötigte Unterlagen

Antrag – mit bereitgestelltem Antragsformular oder formlos an das Kataster- und Vermessungsamt (persönlich, per Post oder E-Mail)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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