Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit / Antrag zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Einzureichen sind:
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Gültiges Ausweisdokument
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Schriftlicher Antrag
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Geburtsurkunde
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Eventuell Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde auch des Vaters der Person
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Eventuell bereits vorhandene frühere Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunden
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Andere deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden
etwa Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten
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Spätaussiedlerbescheinigungen oder Vertriebenenausweise
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Wann kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bestätigt werden?
Gründe gegen eine Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit liegen vor, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, zum Beispiel wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Familienangehörigen.
Weitere Informationen zur Prüfung der Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Sie bestätigen, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
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- Approbation einer Ärztin, eines Arztes, einer Apothekerin oder eines Apothekers,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen.
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro ???? an.