4. Umfang der regelmäßigen Überwachung
Mit den regelmäßig durchzuführenden Vor-Ort-Besichtigungen (Anlagenbegehungen) wird der tatsächliche Anlagen- und Betriebszustand erfasst und mit dem Sachverhalt, wie er den betreffenden Genehmigungs-, Erlaubnis- oder Indirekteinleitungsregelungen zu Grunde liegt, abgeglichen.
Regelüberwachung wirkt in erster Linie präventiv und erweitert die Möglichkeiten einer frühzeitigen Einflussnahme auf die Vermeidung von erkennbaren Umweltgefahren.
Mit der Anlagenbegehung verschafft sich die Wasserbehörde unter anderem einen allgemeinen Kenntnisstand zu
- dem baulichen Zustand
- der Betriebsführung
- der Durchführung der Eigenüberwachung
- der Havariesicherheit
- der Einhaltung von Anforderungen an die produktionsintegrierte Abwasservermeidung und Verringerung der Schadstofffracht.
Zur behördlichen Überwachung gehört auch die Einsichtnahme, Überprüfung und Auswertung der im Rahmen der Selbstüberwachung der Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen gewonnenen Daten und Kenntnisse.