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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Weitere zulässige Immissionswerte

Weitere zulässige Immissionswerte zu einzelnen Anlagen sind in speziell hierfür erlassenen nachfolgenden Verordnungen bzw. Richtlinien geregelt.

  • Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
  • Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)
  • Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV)
  • Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV)
  • Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin (20. BImSchV)
  • Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)
  • Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
  • Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)
  • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
  • Freizeitlärm-Richtlinie
  • Geruchsimmissions-Richtlinie
  • LAI-Richtlinie "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen"
  • LAI-Richtlinie "Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen"
  • LAI-Richtlinie "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen"