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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Welche Immissionswerte sind erlaubt?

Die Immissionsrichtwerte für Luftverunreinigungen und Geräusche, die direkt durch eine Anlage selbst verursacht werden, sind in der Ersten bzw. Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bzw. zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)) festgesetzt.

Außerhalb von Gebäuden gelten folgende Richtwerte für Geräuschimmissionen:

  tagsüber nachts
Industriegebiet: 70 dB (A) 70 dB (A)
Gewerbegebiet: 65 dB (A) 50 dB (A)
Misch- und Dorfgebiet: 60 dB (A) 45 db (A)
allgemeines Wohngebiet: 55 dB (A) 40 dB (A)
reines Wohngebiet 50 dB (A) 35 dB (A)
Kurgebiet, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB (A) 35 dB (A)