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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Was sind die Aufgaben der Immissionsschutzbehörde?

Die Verantwortlichkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald liegt bei der Überprüfung der anlagenbezogenen Immissionen von nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Kleine und mittlere Feuerungsanlagen
  • Freizeit- und Sportanlagen (außer Schießplätze und Motorsportanlagen)
  • Baustellen
  • Technische Einrichtungen von Gaststätten
  • Tankstellen
  • Gewerbliche Anlagen von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben
  • Industrieanlagen
  • Verschiedenste Geräte und Maschinen
  • Mobilfunkanlagen, Trafostationen u.ä.
  • Landwirtschaftliche Anlagen
    (z.B. Güllebehälter, Tierhaltungs- und Biogasanlagen)

Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nimmt dazu folgende Aufgaben wahr:

  • Immissionsschutzrelevante Stellungnahmen und Beratungen zu Bauvorhaben
  • Kooperation mit Gutachtern und Sachverständigen
  • Bearbeitung immissionsschutzrechtlicher Probleme und Beschwerden
  • Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
  • Orientierende Schallpegelmessungen am Emissions- bzw. Immissionsort

Im Bereich genehmigungsbedürftiger Anlagen obliegt die immissionsschutzrechtliche Verantwortung den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Stralsund) bzw. Mecklenburgische Seenplatte (Neubrandenburg).

Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage ist abhängig von ihrer Eignung im besonderen Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen und somit in der Regel von ihrer Größe bzw. Leistung. Dies wird durch die Vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4.BImSchV) geregelt.