Beschreibung der Dienstleistung
Das deutsche Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein Grundrecht, das in Artikel 16a Grundgesetz verankert ist. Die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg mit seinen verschiedenen Außenstellen. Das Verfahren richtet sich nach dem Asylverfahrensgesetz.
Dem Asylbewerber ist während der Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Hierzu erhält er eine Aufenthaltsgestattung, die allerdings keinen Aufenthaltstitel darstellt. Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich beschränkt auf einen Ort, den die zuständigen Behörden festlegen. Die Maßnahme kann auch mit behördlichen Auflagen versehen werden.
Die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn die Ablehnung des Asylantrags bestandskräftig geworden ist. Im Falle einer Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" (§ 30 Asylverfahrensgesetz) erlischt die Aufenthaltsgestattung bereits vor der bestandskräftigen Ablehnung des Asylantrags, mit der Folge, dass der Asylbewerber ein etwaiges Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung vom Ausland aus weiter betreiben muss.
Verfahrensweise
- Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen–EU für Familienangehörige von Unionsbürgern, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit der Staaten der Europäischen Union besitzen
- Durchführung von Visa-Verfahren in Zusammenarbeit mit deutschen Vertretungen im Ausland für den befristeten oder unbefristeten Aufenthalt (Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufenthalte, Au-Pair-Aufenthalte) in Deutschland
- Ausstellung von Reisedokumenten, Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren oder Duldungen in besonderen Einzelfällen
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (Einladungen für Besucheraufenthalte) Verlängerung von Touristenvisa in besonderen Einzelfällen (höhere Gewalt / Reiseunfähigkeit)
- Beratung, Organisation und Finanzierung von Weiter- oder Heimreisen mittelloser Ausländer oder ausreisepflichtiger Ausländer
- Prüfung der Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung
- Welcome Centre für international mobile Wissenschaftler der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes
Gebühren
Die im Bereich der Asylangelegenheiten zu erhebenden Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Aufenthaltsverordnung.
Benötigte Unterlagen
Bei jeder Vorsprache oder Antragstellung benötigen wir die Aufenthaltsgestattung, die Duldung, gegebenfalls den Pass oder sonstige Identitätsnachweise, um tätig werden zu können. Die Vorlage weiterer bestimmter Unterlagen kann nur im Einzelfall festgelegt werden.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Aufenthaltsgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Aufenthaltsverordnung
- Beschäftigungsverfahrensverordnung (für im Inland lebende Ausländer)
- Richtlinien der Europäischen Union
- Internationale Verträge und Abkommen