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Visaverlängerung
Die Verlängerung eines für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen ausgestellten Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Das Vorliegen wichtiger bzw. besonderer Gründe muss nachgewiesen werden. Der gesamte Aufenthalt darf 3 Monate nicht übersteigen.