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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Das Verfahren

  1. Der Visumsantrag wird bei der deutschen Auslandsvertretung von der Person gestellt, die nach Deutschland kommen möchten.
  2. Die Auslandsvertretung prüft einen Teil der gesetzlichen Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit und leitet den Visumsantrag parallel an die Ausländerbehörde des vorgesehenen Wohnortes weiter.
  3. Nach Eingang des Visumsantrags bei der Ausländerbehörde prüft diese, ob die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt vorliegen. Ggf. werden im Laufe dieser Prüfung hier lebende Bezugspersonen (zum Beispiel Familienangehörige) beteiligt.
  4. Die Ausländerbehörde teilt der deutschen Auslandsvertretung das Ergebnis ihrer Prüfung mit.
  5. Die Auslandsvertretung entscheidet abschließend über den Visumsantrag und übermittelt die Entscheidung an den Antragsteller. Bei positivem Ergebnis wird das beantragte Visum durch die Auslandsvertretung ausgestellt.

Sollte das beantragte Visum erteilt werden, hat sich der Ausländer nach der Einreise nach Deutschland im Bürgerbüro seines Wohnortes anzumelden. Bei einem beabsichtigten dauerhaften Aufenthalt in Deutschland melden Sie sich bitte ca. 2 – 3 Tage später telefonisch bei der Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde wird Ihnen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis per Post zuschicken.