Visum für Besuchs- und Geschäftsreisen (Schengenvisum)
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland von bis zu drei Monaten, müssen Ausländer in der Regel bereits im Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Besuchsvisum beantragen und können erst mit diesem gültigen Visum nach Deutschland einreisen!
Die Aufnahme einer Beschäftigung oder ein anschließender Daueraufenthalt in Deutschland sind hiermit nicht möglich.
Vor Ausstellung eines Schengenvisums verlangt die Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Personen. Der Verpflichtungsgeber erklärt verbindlich, dass er für alle durch den Ausländer entstehenden Kosten aufkommt.
In Fällen von Einladungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen kann die Verpflichtungserklärung durch ein mit Vollmacht autorisierten Firmenmitarbeiter abgegeben werden.
Die Entscheidung über die Erteilung eines solchen Visums liegt ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen. (Auswärtiges Amt)