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Elektronische Übermittlung der Versicherungsbestätigung
Seit September 2008 ist die Kfz-Zulassungsbehörde auf die elektronische Übermittlung der Versicherungsbestätigung umgestellt.
Der Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch Bekanntgabe der siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) zu erbringen.
Der Abruf der Versicherungsbestätigung erfolgt dann elektronisch durch die Kfz-Zulassungbehörde.