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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühren: ⇒ 45,10 Euro bei Ersterteilung
⇒ 38,00 Euro bei Verlängerung
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubsverordnung
- Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
* Gutachten und Nachweis über ärztliche Untersuchung werden vom Arbeitsmediziner erstellt - Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt)
- Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 2 Jahren
- Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre